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28. Oktober 2011

Wachsamkeit erforderlich

Zur Präimplantationsdiagnostik • Von Ulla Schmidt • puk06-2011

Jeder von uns möchte ein gesundes Kind zur Welt bringen. Die Hoffnungen von Frauen und Männern, welche sie in das Versprechen der PID setzen, sind völlig nachvollziehbar. Die PID soll erblich vorbelasteten Paaren in ihrer Not helfen. Niemand bestreitet, dass dieser Zweck gut ist. Es ist aber zu erwarten, dass die Zulassung der PID langfristig gesamtgesellschaftliche Folgen haben wird. Denn mit der Entscheidung des Bundestages wird erstmals wieder in das deutsche Recht das Merkmal „schwere Erkrankung“ oder „Behinderung“ als ein Unterscheidungsmerkmal eingeführt, welches Leben sich entwickeln darf und welches nicht. Die Selektion wird ganz an den Anfang gesetzt. Diese Wertentscheidung stellt einen Paradigmenwechsel in unserer Werteordnung dar.

Dass die Zulassung der PID Folgen für Menschen hat, die mit einer Behinderung leben und auch für Paare, die sich dafür entscheiden, ein behindertes Kind auszutragen und großzuziehen, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Schon heute müssen sich viele rechtfertigen, weil sie es nicht verhindert haben, ein behindertes Kind zu pflegen oder großzuziehen. Auch muss man sich fragen, wie akzeptiert sich ein Mensch fühlt, der mit einer erblichen Behinderung oder Krankheit lebt, wegen der ein Embryo mit dem gleichen Gendefekt nach einer PID verworfen worden wäre. Dabei gaukelt die PID ein Versprechen vor. Eine PID ist keine Garantie für ein gesundes Kind. Nur 30 Prozent der Frauen nehmen nach mehreren Anläufen überhaupt ein Kind mit nach Hause. Und 40 Prozent der geborenen Kinder sind Zwillinge, die häufig zu früh geboren werden und damit ein erhöhtes Behinderungsrisiko aufweisen.

Die Merkmale Krankheit und Gesundheit sind zudem nicht dichotom. Sie stellen ein Kontinuum dar. Es ist zu befürchten, dass eine Zulassung der PID dem Streben nach Perfektion weiter in die Hände spielt. Sicher ist es angesichts der Zulassung der PID nicht angebracht, Visionen einer Gesellschaft auszumalen, in der es nur optisch konforme und völlig gesunde Menschen mit einem IQ über 130 gibt. Danach strebt niemand. Die Zulassung der PID könnte jedoch zum gesellschaftlichen Druck, Idealvorstellungen zu entsprechen, weiter beitragen. Und es ist zu befürchten, dass die Solidarität mit kranken und behinderten Menschen, die leider ohnehin nicht selbstverständlich ist, abnimmt.

Unruhig macht schon, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung derzeit die Entwicklung eines Schwangerschaftsfrühtests fördert, mit dem durch eine einfache Blutentnahme bei der werdenden Mutter erkannt werden kann, ob das ungeborene Kind ein Down-Syndrom aufweist. Eine Gesellschaft, die das Leben nicht in allen seinen Variationen und auch Formen des Andersseins akzeptiert, macht sich ärmer.

Mit der Anerkennung von genetisch bedingten Behinderungen und Erkrankungen, nach denen eine PID durchgeführt werden darf, sind die Wertungen verbunden, welches Leben lebenswert ist und welches unlebenswert. Diese Entscheidung im Vorhinein zu fällen ist sehr schwierig und letztlich sind Grenzziehungen nicht ethisch begründbar. Der Text des neuen Gesetzes enthält unbestimmte Rechtsbegriffe. So setzt er zur Durchführung der PID ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit bei den Nachkommen
voraus. Sowohl der Begriff „hohes Risiko“ als auch der Begriff „schwerwiegend“ sind unbestimmt und weit interpretierbar. Sogar spätmanifestierende Erkrankungen wie Chorea Huntington oder Krankheiten, die mittlerweile gut behandelbar sind, wie Mukoviszidose, sind durch das neue Gesetz nicht ausgeschlossen. Damit steht das Präimplantationsdiagnostikgesetz im Widerspruch zum Gendiagnostikgesetz, welches die Untersuchung auf spätmanifestierende Krankheiten verbietet.

Bis heute liegt kein Antrag der Befürworter der PID vor, wie mit diesem Widerspruch umzugehen ist. Und es gibt keine Antwort der Befürworter darauf, wie mit überzähligen Embryonen umgegangen wird. Nach der Meinung vieler Experten sind sieben bis acht Embryonen notwendig, um eine PID durchführen zu können. Nach der Dreierregelung des Embryonenschutzgesetzes ist aber nur die Erzeugung von höchstens drei Embryonen erlaubt – mit dem Sinn, dass Embryonen nur für den Zweck der Fortpflanzung erzeugt werden dürfen. Zudem ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Pränataldiagnostik nur zulässig, wenn eine schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit der Mutter besteht. Einen solchen Konflikt gibt es bei der PID nicht. Die Regelung der embryopathischen Indikation, nach der eine Schwangerschaft regelmäßig abgebrochen werden darf, wenn eine Schädigung des Kindes befürchtet wird, wurde 1995 aufgehoben. Es wird nun darauf ankommen, wie die Rechtsverordnung zur PID gestaltet wird und diese Widersprüche aufgelöst werden.

Die gesellschaftlichen Folgen sind insgesamt aus heutiger Sicht nicht abzuschätzen. Es gibt aber guten Grund, in die Rechtsordnung und die demokratischen Kräfte der Bundesrepublik Deutschland zu vertrauen. Eine Zulassung der PID bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft sich in ihren Grundfesten ändert. Wir brauchen aber nach wie vor eine aufmerksame Debatte, eine breite gesellschaftliche Wachsamkeit und viel Sensibilität, da wir uns hier auf einem ethisch riskanten Terrain bewegen. Wir haben eine Entscheidung getroffen, die dies unbedingt erfordert.

Quelle: politik und kultur - Zeitung des Deutschen Kulturrates - Nr.6/2011