MELDUNG:
31. August 2011
Welche Kinder wollen wir?
Podiumsdiskussion zur PID
Der Deutsche Bundestag hat sich mit einer ethisch heiklen Frage auseinandergesetzt: Dürfen erblich vorbelastete Familien nach der künstlichen Befruchtung Gentests an Embryonen durchführen lassen? Der Respekt und die Disziplin, mit denen die Debatte im Bundestag geführt wird, zeigt, wie wichtig das Thema den Abgeordneten sein muss, aber auch mit wie viel Leid und Trauer es verbunden ist.
Die PID ermöglicht es den Eltern, gesunde Embryonen zu erkennen und kranke auszusortieren. Hieran stößt sich die ethische Debatte: Denn die Gegner dieser Möglichkeit verweisen auf eine drohende Selektion in würdiges und unwürdiges Leben, während die Befürworter auf die Lebenssituation der Eltern verweisen, die den Wunsch nach einem gesunden Kind haben.
Ein gesundes Kind kann die PID zwar nicht garantieren, aber sie kann ermöglichen Erbkrankheiten zu erkennen und kranke Embryonen nicht in den Mutterleib einzupflanzen. Ist dies eine Selektion oder gar ein Töten von lebensfähigen Embryonen? Oder ist die PID eine Chance für Eltern, die erblich vorbelastet sind und sich ein gesundes Kind wünschen?
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich schlussendlich dafür entschieden, die PID in begrenztem Umfang zuzulassen. Die Diskussion haben sie damit jedoch nicht beenden können. Was denken Sie? Diskutieren Sie mit!
Dokumente:Einladung PID - AK Kirche